Was es heißt,

Rotkreuzschwester

zu sein

Rotkreuzschwester zu sein heißt …

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... Mitgestalten, Mitbestimmen, Mitverantworten.

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... der größten humanitären Organisation der Welt anzugehören.

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... ein Netzwerk von insgesamt 31 Schwesternschaften aus ganz Deutschland zu nutzen, das durch das Wissen, die Erfahrung und die Power von Tausenden von Frauen und Männern in Pflegeberufen getragen wird.

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... die Möglichkeit zu haben, sich aktiv an der Gestaltung der Schwesternschaft zu beteiligen. Ob in Projekten, im Beirat oder auch in der Vorstandsarbeit.

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... Einfluss nehmen zu können. Auf den jährlichen Mitgliederversammlungen zählt meine Stimme!

150 Jahre Schwesternschaft Hamburg...

Ich bin Rotkreuzschwester, weil…

Vorteile einer Mitgliedschaft

Es gibt viele gute Gründe, Rotkreuzschwester zu werden. Einer davon ist es, Mitglied in einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft zu sein, in der man füreinander da ist. Das große Plus, das wir unseren Mitgliedern anbieten: eine attraktive Zusatzleistung, nämlich die Pensionskasse vom Deutschen Roten Kreuz. Denn: Betriebliche Altersvorsorge wird bei uns großgeschrieben. Wir sind eine starke Verantwortungsgemeinschaft; seit jeher ist die soziale Absicherung unsere Mitglieder ein wichtiges Thema. Daher zahlen wir als DRK-Schwesternschaft die Beiträge für Ihre Altersversorgung in die Pensionskasse vom DRK. Die Leistung erhalten Sie.

„Warum Rotkreuzschwester? Darum!“

Weitere Vorteile im Überblick

Column imageKostenloser weltweiter RückholdienstFür Sie und Ihre Familie weltweit bei Unfall oder Erkrankung
Column imageIndividueller VersicherungsschutzAbsicherung bei den Risiken des Lebens
Column imageBerufliche MobilitätWechselmöglichkeit innerhalb der 31 Schwesternschaften in Deutschland
Column imageWeltweiter EinsatzMöglichkeit der Mitwirkung bei Hilfs- und Katastropheneinsätzen des DRK im Ausland
Column imageDemokratische VereinsstrukturMitbestimmung, Mitwirkung, Mitverantwortung im aktiven Vereinsleben
Column imageBundesweites NetworkingMitgliedschaft in einem großen bundesweiten Netzwerk
Column imageLebenslanges LernenAktive Unterstützung bei der individuellen beruflichen Entwicklung
Column imageStarke InteressenvertretungMitgliedschaft im Deutschen Pflegerat und Trägerverband des Deutschen Bildungsrates
Column imageEinkaufsvorteileVergünstigungen bei über 500 Kooperationspartnern

Wo werden unsere Mitglieder eingesetzt?

Wir bieten unseren Mitgliedern ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sofern es sich nicht um unsere eigenen Einrichtungen handelt, haben wir sogenannte Gestellungsverträge mit verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen abgeschlossen. Über einen solchen Gestellungsvertrag setzen wir unsere Mitglieder dort ein.

Wo sind wir tätig?

Rotkreuzschwestern und ihre männlichen Kollegen werden eingesetzt in der ambulanten Pflege, der Tages - und Kurzzeitpflege, im betreuten Wohnen, in Kindergärten, im FSJ und Freiwilligendienst, in Pflegeheimen, in Hospizen und in Kliniken und Krankenhäusern.

Eigene Einrichtung

Gestellungsfelder

Unsere Gestellungsfelder sind Einrichtungen im Gesundheitswesen, mit denen unsere Schwesternschaft einen Gestellungsvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag bildet die Rahmenbedingungen und die rechtliche Grundlage für den Einsatz unserer Mitglieder in der jeweiligen Einrichtung.

Angeschlossen sind

Miteinander mehr erreichen

Unser gemeinsames Anliegen ist eine professionelle Pflege. Mitglied zu sein bedeutet, den Rückhalt einer starken Gemeinschaft zu spüren. Mitglied zu sein heißt auch, der international größten humanitären Organisation anzugehören. Der Vereinszweck unseres freigemeinnützigen Vereins liegt in der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfeleistung von Menschen in Not. Im Fokus der DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. stehen folgende Aufgaben:

Die DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. kann darüber hinaus alle Aufgaben übernehmen, die ihr selbst und ihren Mitgliedern eine kontinuierliche und wirkungsvolle Tätigkeit im Interesse der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ermöglichen.
Die Satzung der DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. regelt die Rechte und Pflichten des Vereins gegenüber den Mitgliedern und umgekehrt sowie die Rechtsvertretungen im Innen- und Außenverkehr.

Satzung downloaden

Wer kann Mitglied in der DRK-Schwesternschaft Hamburg werden?

Mitglied der Schwesternschaft können satzungsgemäß Frauen und Männer werden. Der individuelle Lebensstil ist dabei genauso wenig ein Kriterium wie religiöse Glaubensbekenntnisse. Entscheidend sind die berufliche Eignung und ein Interesse, die Arbeit im Verein aktiv mitzugestalten. Ordentliches Mitglied werden Sie als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Altenpflegerin und Hebamme.

Außerordentliches Mitglied werden Sie als Schüler/Schülerin der Gesundheits- und Krankenpflege, als Schüler/Schülerin der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, als Kranken- und Altenpflegehelfer/helferin. Im Einzelfall können auch Frauen oder Männer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in der Pflege oder auf andere Weise für die Schwesternschaft tätig sind, jedoch keine pflegerisch orientierte Ausbildung vorweisen, durch Beschluss des Vorstandes außerordentliches Mitglied werden.

Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, sind aber dennoch daran interessiert, die DRK-Schwesternschaft Hamburg e.V. zu unterstützen, so sind Sie uns als Fördermitglied herzlich willkommen.

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Voraussetzung Mitgliedschaft
Die DRK-Schwesternschaften können durch Beschluss des Vorstandes Personen als förderndes Mitglied aufnehmen, sofern sie sich den Grundsätzen des Roten Kreuzes und den Prinzipien der DRK-Schwesternschaften verpflichtet fühlen und die Aufgaben der DRK-Schwesternschaften fördern wollen. Die DRK-Schwesternschaften können Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder aufnehmen, die sich um die DRK-Schwesternschaften besonders verdient gemacht haben. Voraussetzung ist der Vorschlag durch den Vorstand und der Beschluss der Mitgliederversammlung.