Deine Pflege verdient das Rote Kreuz!
Berufliche Qualifikationen für die Hilfe am Menschen
Die Tätigkeit im Rettungsdienst fordert durch die rasante Entwicklung von Medizin und Technik immer mehr ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, fachliches Können, Flexibilität, Leistungsbereitschaft, sozialer Kompetenz und engagierter Teamarbeit.
Der Rettungssanitäter, die Rettungssanitäterin, Rettungsassistent, Rettungsassistentin, Notfallsanitäter und die Notfallsanitäterinnen leisten bei medizinischen Notfällen aller Art im Rahmen ihres Einsatzes eigenverantwortlich und auch im Team mit dem Notarzt, professionelle Versorgung bis zur Patientenübergabe im Krankenhaus.
In unserem Bildungszentrum Schlump/Campus Deelböge bieten wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter und zur Rettungssanitäterin/zum Rettungssanitäter an.
AUSBILDUNG zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter sind:
- Ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
Bewerbung:
Bitte richten Sie ihre Bewerbung direkt an unsere Kooperationspartner
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin
AUSBILDUNG zur/zum staatlich geprüften Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur Rettungssanitäterin/zum Rettungssanitäter:
Eine Person erhält Zugang zur Ausbildung, wenn sie der Ausbildungsstätte vor Beginn der Ausbildung folgende Nachweise vorlegt (vgl. HmbAPORettSan):
- dentitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
- Ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung
- Nachweis eines Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulausbildung oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses in dem die Person nachgewiesen hat, dass sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzulässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin ergibt
- Für die Ausübung als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau B2)
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin
Interessierte melden sich gerne zur Anmeldung für die Ausbildung Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin direkt hier:
Tel: 040 44 13 67 50
Email: bz@bildungszentrum.drk.de