22.06.2017: Bundestag beschließt Änderung des DRK-Gesetzes

Liebe Mitglieder und Unterstützer!

Es gibt gute Nachrichten – die nächste Hürde ist geschafft! Wir möchten Sie heute darüber in Kenntnis setzen, dass der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die folgende Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen hat:

Dem § 2 des DRK-Gesetzes vom 5. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2346) wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Für die Gestellung von Mitgliedern einer Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht anwendbar ist.“

Wir gehen davon aus, dass die Zustimmung durch den Bundesrat am 7. Juli 2017 erfolgen wird.

Bis dahin stehe ich Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Es grüßt Sie herzlichst,
Ihre
Oberin Marion Harnisch

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